Informationen zur Kostenübernahme bei Ayurveda-Kuren und Behandlungen
Bei Aufenthalten ab 6 Behandlungstagen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung erfolgen.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abrechnung, zu den Voraussetzungen für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte sowie zu möglichen Erstattungen durch private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen.
Für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
[Hier folgt Ihr detaillierter Text zur GOÄ-Abrechnung.]
Heilpraktiker-Zusatzversicherung
[Hier folgt Ihr detaillierter Text zur Heilpraktiker-Zusatzversicherung.]
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass unser Haus ein Ayurveda- und Gesundheitszentrum ist und kein Akutkrankenhaus (kein Krankenhaus) im Sinne der stationären Krankenhausversorgung.
Unsere Leistungen dienen der Gesundheitsförderung, Prävention, Regeneration und ganzheitlichen Therapie. Die Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung.
Individuelle Beratung
Gerne beraten wir Sie vor Ihrer Buchung zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme und unterstützen Sie bei Fragen zur Abrechnung.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
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